Die Fahrlehrerausbildung Klasse CE baut auf der Fahrlehrerausbildung Klasse BE auf. Am Ende steht auch hier eine Prüfung, welche nach erfolgreichem Abschluss zum Ausbilden der Klassen C1, C und CE berechtigt.
Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).
Zugangsvoraussetzung:
geistige und körperliche Eignung (ärztliches Gutachten)
persönliche Eignung
Fahrerlaubnis der Klasse CE und mind. zwei Jahre Fahrpraxis
Besitz des Führerscheins Klasse CE seit mindestens zwei Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis CE ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens sechs Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung
(60.000 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse CE in einer Fahrschule unterzogen haben.
Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen CE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen CE"
Fahrlehrererlaubnis Klasse BE oder zumindest angefangen
Methode
Gruppe (max. 6 Personen)
Einheiten
320 UE á 45 Min
Zeitraum
8 Wochen Theorie
Preis
5.590,00 €
Abschluss
Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrer- qualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrbundesamt / Teilnahmebescheinigung
Förderung
Über Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Aufstiegs BAföG