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K5-03

Fahrlehrerausbildung Klasse CE

Die Fahrlehrerausbildung Klasse CE baut auf der Fahrlehrerausbildung Klasse BE auf. Am Ende steht auch hier eine Prüfung, welche nach erfolgreichem Abschluss zum Ausbilden der Klassen C1, C und CE berechtigt. 

Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).

Zugangsvoraussetzung: 

  • geistige und körperliche Eignung (ärztliches Gutachten)
  • persönliche Eignung
  • Fahrerlaubnis der Klasse CE und mind. zwei Jahre Fahrpraxis
  • Besitz des Führerscheins Klasse CE seit mindestens zwei Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis CE ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens sechs Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung
  • (60.000 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse CE in einer Fahrschule unterzogen haben.
  • Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen CE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen CE"
  • Fahrlehrererlaubnis Klasse BE oder zumindest angefangen


Methode

Gruppe (max. 6 Personen)

Einheiten
320 UE á 45 Min
Zeitraum
8 Wochen Theorie
Preis

5.590,00 €

Abschluss
Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrer-
qualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrbundesamt / Teilnahmebescheinigung
Förderung

Über Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Aufstiegs BAföG